Ihr Kapital bleibt im Unternehmen
Die Einfuhrumsatzsteuer wandert in die Voranmeldung, statt am Hafen vorfinanziert zu werden. Zwischen Einfuhr und Erstattung bindet sich kein Kapital.
CK Internationale Fiskal GmbH
Die CK Internationale Fiskal GmbH hat sich auf internationale Logistik- und Fiskallösungen für Warenbewegungen nach Frankreich, Belgien und in die Niederlande spezialisiert. Mit unserem Know-how sorgen wir für effiziente, sichere und rechtskonforme Abläufe.
Wer aus einem Drittland in die EU liefert, zahlt die Einfuhrumsatzsteuer am Hafen und wartet auf die Erstattung. Bis dahin liegt Ihr Geld beim Fiskus. Wir treten als Ihr Fiskalvertreter auf und verlagern die Steuer in die Voranmeldung.
Die Einfuhrumsatzsteuer wandert in die Voranmeldung, statt am Hafen vorfinanziert zu werden. Zwischen Einfuhr und Erstattung bindet sich kein Kapital.
Wir halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer und reichen die Meldungen ein. Einen eigenen Sitz im Einfuhrland brauchen Sie nicht.
Verzollung durch die CK Internationale Zollagentur GmbH, Fiskalvertretung durch uns: beide Schritte greifen ineinander, ohne Reibungsverluste zwischen zwei Dienstleistern.
Wir achten auf die Gelangensbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis. Fehlt er, kippt die Steuerfreiheit Ihrer Lieferung.
Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt am Warenfluss: Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde, Incoterms. Sagen Sie uns die Eckdaten, wir koppeln Ihre Sendung an das passende Verfahren und führen es für Sie.
Wir übernehmen die Rolle Ihres représentant fiscal und halten Ihre französische Steuernummer. Ihre Einfuhrsteuer läuft über die Voranmeldung, nicht über die Kasse am Hafen.
Kommt Ihre Ware über Antwerpen oder Zeebrügge, fahren wir sie über die ET-14.000-Bewilligung. Registrierung und Einrichtung übernehmen wir mit unseren belgischen Partnern.
Bei Einfuhr über Rotterdam oder Amsterdam treten wir als algemeen fiscaal vertegenwoordiger auf. Über die Artikel-23-Bewilligung bleibt die BTW am Hafen außen vor.
Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zur laufenden Abwicklung. Für den Einstieg genügen die Eckdaten Ihrer Lieferkette.
Wir erfassen Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde und Incoterms.
Gemeinsam entscheiden wir zwischen französischer Autoliquidation, belgischer ET-14.000 und niederländischem Artikel 23.
Wir formulieren das Fiskalvertreter-Mandat, holen die Vollmachten ein und stellen, wo nötig, die Sicherheitsleistung.
Wir halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer, reichen die Meldungen ein und behalten die Beleglage im Blick.
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber den Zollbehörden der gesamten EU. Sie steht in jeder Zollanmeldung. Fehlt sie, bleibt Ihre Sendung am Terminal stehen, bevor die Fiskalvertretung überhaupt beginnt.
Jedes Unternehmen, das an Zollverfahren teilnimmt. Auch Firmen ohne Sitz in der EU brauchen eine EORI-Nummer, sobald sie erstmals als Anmelder auftreten. Vergeben wird sie dann vom Mitgliedstaat der ersten Zollanmeldung.
In Deutschland kostenlos bei der Generalzolldirektion über das Zoll-Portal. Einmal vergeben, gilt die Nummer in der gesamten EU. Eine zweite Registrierung in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden ist nicht nötig.
Wir prüfen vor der ersten Sendung, ob eine gültige EORI-Nummer vorliegt, und begleiten die Beantragung, wenn sie fehlt. So startet Ihre Einfuhr nicht mit stehender Ware am Terminal.
Falls Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns einfach.
Ohne ihn zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr und bekommen sie erst über die Erstattung zurück. In der Zwischenzeit ist Ihr Kapital gebunden. Mit Fiskalvertretung wandert die Steuer in die Voranmeldung, statt am Hafen vorfinanziert zu werden.
Nein. Wir treten als Fiskalvertreter auf, halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer und reichen die Meldungen ein. Ein eigener Sitz im Einfuhrland ist nicht erforderlich.
Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf Frankreich, Belgien und den Niederlanden.
Ja, sobald Ihr Unternehmen in einer Zollanmeldung auftaucht. Ohne EORI-Nummer nimmt der Zoll die Anmeldung nicht an. Wir prüfen vor dem Start, ob Ihre Nummer vorliegt und gültig ist.
Vom EU-Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben. Die Beantragung ist kostenlos, in Deutschland läuft sie über das Zoll-Portal der Generalzolldirektion. Wir begleiten Sie dabei.
Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde, Incoterms und der zeitliche Rahmen. Damit lässt sich das passende Fiskalmodell bereits eingrenzen.
Senden Sie uns Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland und Zeitplan. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum passenden Fiskalmodell.