CK Internationale Fiskal GmbH

Fiskalvertretung für Frankreich, Belgien und die Niederlande.

Die CK Internationale Fiskal GmbH hat sich auf internationale Logistik- und Fiskallösungen für Warenbewegungen nach Frankreich, Belgien und in die Niederlande spezialisiert. Mit unserem Know-how sorgen wir für effiziente, sichere und rechtskonforme Abläufe.

Mitarbeiterin der CK Internationale Fiskal GmbH prüft Einfuhrunterlagen
Leistungen

Ihre Einfuhr in die EU, ohne gebundenes Kapital.

Wer aus einem Drittland in die EU liefert, zahlt die Einfuhrumsatzsteuer am Hafen und wartet auf die Erstattung. Bis dahin liegt Ihr Geld beim Fiskus. Wir treten als Ihr Fiskalvertreter auf und verlagern die Steuer in die Voranmeldung.

Ihr Kapital bleibt im Unternehmen

Die Einfuhrumsatzsteuer wandert in die Voranmeldung, statt am Hafen vorfinanziert zu werden. Zwischen Einfuhr und Erstattung bindet sich kein Kapital.

EU-Markt ohne eigene Niederlassung

Wir halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer und reichen die Meldungen ein. Einen eigenen Sitz im Einfuhrland brauchen Sie nicht.

Zoll und Steuer aus einem Haus

Verzollung durch die CK Internationale Zollagentur GmbH, Fiskalvertretung durch uns: beide Schritte greifen ineinander, ohne Reibungsverluste zwischen zwei Dienstleistern.

Lückenlose Beleglage

Wir achten auf die Gelangensbestätigung oder einen gleichwertigen Nachweis. Fehlt er, kippt die Steuerfreiheit Ihrer Lieferung.

FR / BE / NL

Drei Märkte, ein Ansprechpartner.

Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt am Warenfluss: Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde, Incoterms. Sagen Sie uns die Eckdaten, wir koppeln Ihre Sendung an das passende Verfahren und führen es für Sie.

FR

Frankreich

Wir übernehmen die Rolle Ihres représentant fiscal und halten Ihre französische Steuernummer. Ihre Einfuhrsteuer läuft über die Voranmeldung, nicht über die Kasse am Hafen.

BE

Belgien

Kommt Ihre Ware über Antwerpen oder Zeebrügge, fahren wir sie über die ET-14.000-Bewilligung. Registrierung und Einrichtung übernehmen wir mit unseren belgischen Partnern.

NL

Niederlande

Bei Einfuhr über Rotterdam oder Amsterdam treten wir als algemeen fiscaal vertegenwoordiger auf. Über die Artikel-23-Bewilligung bleibt die BTW am Hafen außen vor.

Ablauf

So setzen wir Ihre Fiskalvertretung auf.

Vier Schritte vom ersten Gespräch bis zur laufenden Abwicklung. Für den Einstieg genügen die Eckdaten Ihrer Lieferkette.

01

Lage aufnehmen

Wir erfassen Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde und Incoterms.

02

Modell wählen

Gemeinsam entscheiden wir zwischen französischer Autoliquidation, belgischer ET-14.000 und niederländischem Artikel 23.

03

Mandat aufsetzen

Wir formulieren das Fiskalvertreter-Mandat, holen die Vollmachten ein und stellen, wo nötig, die Sicherheitsleistung.

04

Laufend abwickeln

Wir halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer, reichen die Meldungen ein und behalten die Beleglage im Blick.

EORI

Ohne EORI-Nummer nimmt der Zoll keine Anmeldung an.

Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) identifiziert Ihr Unternehmen gegenüber den Zollbehörden der gesamten EU. Sie steht in jeder Zollanmeldung. Fehlt sie, bleibt Ihre Sendung am Terminal stehen, bevor die Fiskalvertretung überhaupt beginnt.

EU

Wer sie braucht

Jedes Unternehmen, das an Zollverfahren teilnimmt. Auch Firmen ohne Sitz in der EU brauchen eine EORI-Nummer, sobald sie erstmals als Anmelder auftreten. Vergeben wird sie dann vom Mitgliedstaat der ersten Zollanmeldung.

DE

Wo sie beantragt wird

In Deutschland kostenlos bei der Generalzolldirektion über das Zoll-Portal. Einmal vergeben, gilt die Nummer in der gesamten EU. Eine zweite Registrierung in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden ist nicht nötig.

CK

Was wir übernehmen

Wir prüfen vor der ersten Sendung, ob eine gültige EORI-Nummer vorliegt, und begleiten die Beantragung, wenn sie fehlt. So startet Ihre Einfuhr nicht mit stehender Ware am Terminal.

Fragen

Sie fragen sich vermutlich gerade:

Falls Ihre Frage nicht dabei ist, schreiben Sie uns einfach.

Wozu brauche ich überhaupt einen Fiskalvertreter?

Ohne ihn zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr und bekommen sie erst über die Erstattung zurück. In der Zwischenzeit ist Ihr Kapital gebunden. Mit Fiskalvertretung wandert die Steuer in die Voranmeldung, statt am Hafen vorfinanziert zu werden.

Brauche ich eine Niederlassung in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden?

Nein. Wir treten als Fiskalvertreter auf, halten die nationale Umsatzsteuer-Nummer und reichen die Meldungen ein. Ein eigener Sitz im Einfuhrland ist nicht erforderlich.

Übernehmen Sie auch die deutsche Fiskalvertretung?

Nein. Unser Schwerpunkt liegt auf Frankreich, Belgien und den Niederlanden.

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Ja, sobald Ihr Unternehmen in einer Zollanmeldung auftaucht. Ohne EORI-Nummer nimmt der Zoll die Anmeldung nicht an. Wir prüfen vor dem Start, ob Ihre Nummer vorliegt und gültig ist.

Meine Firma sitzt außerhalb der EU. Woher bekomme ich die EORI-Nummer?

Vom EU-Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben. Die Beantragung ist kostenlos, in Deutschland läuft sie über das Zoll-Portal der Generalzolldirektion. Wir begleiten Sie dabei.

Welche Angaben gehören in die erste E-Mail?

Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland, Endkunde, Incoterms und der zeitliche Rahmen. Damit lässt sich das passende Fiskalmodell bereits eingrenzen.

Sprechen wir über Ihre Lieferkette.

Senden Sie uns Versender, Einfuhrhafen, Bestimmungsland und Zeitplan. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zum passenden Fiskalmodell.